
Das Archiv eines Juweliers ist ein sorgsam gehüteter Schatz und Garant einer oft imposanten Vergangenheit. Die Archive des Hauses Cartier befinden sich in den drei Hauptniederlassungen Paris, London und New York. Sie sind nicht öffentlich zugänglich, unterliegen einem besonderen Schutz sowie einer strengen Berufsethik und werden nach der goldenen Regel der Juweliere absolut vertraulich behandelt. Als gewerbliche Archive reglementieren sie die Schmuckproduktion durch präzise geführte Urkunden, die sich weit in die Vergangenheit zurückverfolgen lassen. Die reibungslose Funktionsweise und strenge Genauigkeit des Registrierungssystems sind auch ein Beleg dafür, wie das Alltagsleben eines Juwelierhauses geregelt ist.
So verfügt jedes Schmuckstück über seinen eigenen Stammbaum, der von der Kreation und Herstellung in den Ateliers bis hin zum Verkauf reicht. Seit Alfred Cartier 1899 mit seinem Sohn Louis, der erst kurz zuvor in das Unternehmen eingetreten war, in die Pariser Rue de la Paix zog, befindet sich der Firmensitz in diesem Hause. Der Erbfundus hat daher keinerlei Schäden erlitten und ist nahezu vollständig erhalten geblieben. Er liefert ein beredtes Zeugnis von der Zeit um die Jahrhundertwende. Eine beeindruckende Registersammlung, die bis zum Ende des 19. Jahrhunderts zurück reicht, ermöglicht es übrigens, einen Teil der geschäftlichen Tätigkeit aus jener Zeit nachzuvollziehen, als das Haus noch seinen Sitz am Boulevard des Italiens hatte und erlaubt darüber hinaus einen Streifzug durch das Zweite Kaiserreich, einer Epoche, die dem Juwelierhaus seine besondere Prägung verliehen hat. Neben diesen Registern gibt es einen äußerst reichhaltigen fotografischen Fundus, da sämtliche Stücke, die das Atelier verlassen, nach alter Berufstradition in Echtgröße fotografiert werden.
Das 1906 in Paris gegründete Fotoarchiv umfasst insgesamt ca. 40.000 Negative, davon 30.000 auf Glasplatten mit Bromgelatine. Diese Fotoalben, die Tag für Tag fortgeführt werden, ermöglichen eine visuelle Zuordnung der getreuen Zeugnisse der Schmuckproduktion. Die Archiv-Abteilungen verfügen schließlich auch über einen großen graphischen Fundus an Skizzen, Entwurfs- und Ausführungszeichnungen, die in einer sehr speziellen Guachetechnik auf Kalkpapier angefertigt werden. In Paris legt eine ergreifende Gipskollektion aus den Jahren 1905-1915 Zeugnis über das Leben in den Ateliers ab, das in der Erinnerung dreidimensional weiter bestehen kann.
Das von Cartier für einen Schmuckgegenstand ausgestellte Zertifikat ist ein echter Identitätsnachweis. Es wird daher benötigt, um einen Wertgegenstand versichern zu lassen.
Bestimmte Steine können zusammen mit einer Garantiebescheinigung verkauft werden, aus der ihr Handelsname, ihre Farbe (wenn sie laut Nomenklatur „alle Farben“ aufweisen), ihre Größe, ihr Gewicht in Karat, ihre Form und – bei Diamanten – ihre Reinheit hervorgehen. Diese Bescheinigung wird von einem anerkannten gemmologischen Labor ausgestellt.
Punzen sind Markierungen, die auf einen Gegenstand aus Edelmetall aufgebracht werden. Anhand dieser Punzen kann man beispielsweise den Namen des Herstellers feststellen, sie garantieren den Edelmetallgehalt und belegen die Zahlung der Steuertaxe. Ein Schmuckstück kann somit mehrere Punzen tragen. In Frankreich sind zwei Punzen verbindlich: die Beschaumarke (poinçon de garantie) und die Meisterpunze (poinçon de maître ). Die Beschaumarke wird aufgebracht, wenn der Gegenstand den gesetzlichen Feingehalt an Gold, Silber oder Platin aufweist. Die Meisterpunze, die im Jahr 1355 von König Johann dem Guten in Frankreich eingeführt wurde, ist ebenfalls verbindlich für sämtliche Gegenstände, die aus diesen Metallen hergestellt werden. Der Hersteller muss sich beim „Bureau de garantie“ (Punzamt) anmelden und dort seine Meisterpunze auf einer Kupferplakette registrieren lassen. Der Prüfer des Punzamtes wacht darüber, dass dieselbe Punze nicht von zwei Herstellern verwendet wird.
Allen Cartier-Schmuckstücken wird eine Individualnummer eingraviert. Jede Nummer wird nur einmal vergeben und lässt sich genau belegen. Sie ermöglicht die Identifizierung des Schmuckstücks.

Von einem Souverän verliehene, unversiegelte Urkunde, mit der die Erlaubnis erteilt wurde, Produkte an dessen Hof zu verkaufen. Auf diese Weise wurde mit herrschaftlicher Genehmigung auch öffentlich bekannt gegeben, dass ein Lieferant für ein königliches Haus tätig war. Bei den heute noch bestehenden Monarchien existiert das Brevet noch immer. Die folgenden Königshäuser haben Cartier ein Brevet erteilt: England und Spanien (1904), Portugal (1905), Russland (1907), Siam (1908), Griechenland (1909), Serbien (1913), Frankreich (Hof des Grafen von Paris, 1914), Belgien (1919), Italien (1920), Rumänien (1925), Ägypten (1929), Albanien (1939).