BREVET

Von einem Souverän verliehene, unversiegelte Urkunde, mit der die Erlaubnis erteilt wurde, Produkte an dessen Hof zu verkaufen. Auf diese Weise wurde mit herrschaftlicher Genehmigung auch öffentlich bekannt gegeben, dass ein Lieferant für ein königliches Haus tätig war. Bei den heute noch bestehenden Monarchien existiert das Brevet noch immer. Die folgenden Königshäuser haben Cartier ein Brevet erteilt: England und Spanien (1904), Portugal (1905), Russland (1907), Siam (1908), Griechenland (1909), Serbien (1913), Frankreich (Hof des Grafen von Paris, 1914), Belgien (1919), Italien (1920), Rumänien (1925), Ägypten (1929), Albanien (1939).