GARANTIEBESCHEINIGUNG
Bestimmte Steine können zusammen mit einer Garantiebescheinigung verkauft werden, aus der ihr Handelsname, ihre Farbe (wenn sie laut Nomenklatur „alle Farben“ aufweisen), ihre Größe, ihr Gewicht in Karat, ihre Form und – bei Diamanten – ihre Reinheit hervorgehen. Diese Bescheinigung wird von einem anerkannten gemmologischen Labor ausgestellt.